PHASE C - Teil 3
Auf zum Endspurt:
Die Wohnungs- oder Hausübergabe
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben den Kaufvertrag unterzeichnet und die Abschlussphase (fast) beendet. Jetzt fehlt nur noch ein letzter Schritt: Der Termin für die offizielle Haus- bzw. Wohnungsübergabe nach dem Verkauf. Bis dahin gibt es noch einige Angelegenheiten zu klären. Unsere Empfehlung: Je besser Sie auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet sind, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass im Nachhinein Diskussionen entstehen. Dieses Kapitel bietet einen Überblick zu wichtigen To-dos vor der Übergabe nach dem Haus- oder Wohnungskauf – von A wie Auszug bis Z wie Zählerstand.
Letzte Genehmigungen für die Immobilienübergabe
Klauseln im Kaufvertrag mit der Bank absprechen
Wenn Sie Ihre Immobilie bisher finanziert hatten, müssen Sie möglicherweise noch Restschulden ablösen. Im Kaufvertrag haben Sie sich als Verkäufer verpflichtet, alles „lastenfrei“ zu übergeben. Der Notar kümmert sich zwar um die Abwicklung, aber manche Banken haben ihre eigenen Gesetze. Wenn es zu Verzögerungen kommt, verlieren Sie dadurch bares Geld: Zum einen wird die Kaufpreiszahlung vor der Hausübergabe später fällig. Zum anderen zahlen Sie weiterhin Zinsen. Um das zu vermeiden, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Kundenberater Ihres Vertrauens.
Hausverwaltung informieren
Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, muss häufig der zuständige Verwalter zustimmen. Geschieht dies später als ursprünglich geplant, kostet sie das Zeit und Geld. Daher sollten Sie alle Beteiligten rechtzeitig über die anstehende Wohnungsübergabe in Kenntnis setzen. Nehmen Sie Kontakt mit dem richtigen Sachbearbeiter auf und tragen Sie Ihr Anliegen in aller Ruhe vor. Wenn Sie Ihre Immobilie mit einer positiven Stimmung hinterlassen, wird auch dem Käufer der Einzug leichter fallen.
Letzte Checklisten vor der Objektübergabe
Strom und Heizung prüfen
Vielleicht haben Sie die Immobilie schon vor der Kaufpreiszahlung geräumt, oder ihr Mieter ist bereits vor einigen Wochen ausgezogen? In jedem Fall müssen Sie als Eigentümer sicherstellen, dass die Wärme- und Energieversorgung einwandfrei funktioniert. Unser Tipp: Viele Anbieter ermöglichen günstige Tarife für leerstehende Objekte. Darüber hinaus stehen bis zur Wohnungs- oder Hausübergabe nach dem Verkauf noch weitere Aufgaben an. Hierzu gehört unter anderem:
- Winterdienst erledigen
- Zählerstände ablesen
- Jahresabrechnung an Mieter schicken
Damit Sie keinen Punkt vergessen, machen Sie sich eine Liste mit To-dos und planen, in welcher Reihenfolge Sie diese Liste abarbeiten.
Mieter vor dem Auszug informieren
Kommunikation ist das A und O beim privaten Immobilienverkauf. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bisher vermietet hatten, sollten Sie die Übergabe so früh wie möglich ankündigen. Am besten kontaktieren Sie Ihre Mieter bereits vor dem Notartermin. Nachdem der Wohnungs- bzw. Hausverkauf mit Notar rechtskräftig wurde, bitten Sie um ein persönliches Gespräch. Bei dieser Gelegenheit klären Sie mit dem Vormieter folgende Aspekte:
- zeitlicher Ablauf bis zur Haus- oder Wohnungsübergabe
- ausstehende Mietzahlungen
- Jahresabrechnung
- Rückgabe der Kaution
Kaufvertrag unterschrieben – und jetzt?
Was Sie bei Haus- und Wohnungsübergaben beachten müssen
Nach dem Notartermin kommt jetzt noch einmal ein spannender Moment: Sie sichten die Immobilie gemeinsam mit dem Käufer, um alle nötigen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung zu schaffen. Auch hier sollten Sie strategisch vorgehen und sich gründlich vorbereiten:
- Gibt es noch Schäden oder Mängel, die bei der Übergabe auffallen könnten?
- Haben Sie alle Zählerstände abgelesen?
- Ist das Haus bzw. die Wohnung vollständig geräumt?
- Haben Sie die Wände in allen Räumen gestrichen?
- Sind Fenster und Türen in gutem Zustand?
Je mehr Vorsorgemaßnahmen Sie treffen, desto eher verhindern Sie, dass Käufer nachträglich Beschwerden einreichen.
Wir raten prinzipiell immer dazu, ein schriftliches Übergabeprotokoll zu erstellen. So gehen Sie sicher, dass Sie für später entdeckte Mängel nach dem Hauskauf bzw. der Übergabe nicht mehr haften.
Letzte Unterlagen an den Notar schicken
Sie haben nun den vollen Kaufpreis auf Ihrem Konto und sämtliche Restschulden bei Ihrer Hausbank zurückgezahlt. Damit ist der Verkauf allerdings nicht ganz in trockenen Tüchern. Denn: Das Eigentum verlieren Sie nach der Haus- oder Wohnungsübergabe erst, wenn der Notar eine Bestätigung des Zahlvorgangs erhalten hat. Manchmal kann es passieren, dass nur ein Teil des Kaufpreises ausgezahlt wird, weil noch Restverbindlichkeiten ausstehen. In solchen Fällen klären Sie bitte direkt mit der finanzierenden Bank, ob auch der letzte Anteil eingegangen ist. Nach einer positiven Rückmeldung schicken Sie ein vorgefertigtes Schreiben an den Notar – und feiern Ihren ersten erfolgreichen Immobilienverkauf ohne Makler!
Fazit: Unsere Tipps für Haus- und Wohnungsübergaben
Bei Immobiliengeschäften brauchen Sie neben etwas Glück auch eine gehörige Portion Vorbereitung und Selbstsicherheit. Das gilt für die erste genau wie für die letzte Phase. Damit so kurz vor dem Ziel nichts mehr schiefgeht, müssen Sie wieder Ihr Organisationstalent unter Beweis stellen. Als Verkäufer sind Sie vor der Haus- bzw. Wohnungsübergabe nämlich für zahlreiche Angelegenheiten verantwortlich:
- Termin mit Käufern vor Ort vereinbaren
- Verbindlichkeiten bei der Bank rechtzeitig ablösen
- zeitnahen Wechsel vom Mietverhältnis zum Verkauf planen
Egal, wie viel (oder wenig) Erfahrung und Fachwissen Sie mitbringen – wir machen Sie Stück für Stück zu einem besseren Verkäufer. Das ist unser Anspruch.
Sie haben noch Fragen zur Objektübergabe beim Immobilienverkauf?
- Was passiert nach dem Notartermin?
- Worauf muss ich während des Übergabetermins achten?
- Was ist nach dem Verkauf noch zu erledigen?
Das und mehr beantworten wir in unserem umfangreichen Seminarbereich zu Phase C inklusive:
- 7 Erklärvideos
- Informationen als PDF und Podcast
- 3 Zusammenfassungen und Checklisten für Haus- und Wohnungsübergaben
Mit diesen Hilfsmitteln können Sie Ihre Vorgehensweise Schritt für Schritt strukturieren, bevor Sie mit der Umsetzung starten.